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Channel: Kommentare zu: Taschenkontrolle im Supermarkt – muss man das?
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Von: Sven H.

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Ich selber hat mal eine Kassiererin mich aufgefordert, meine Tasche zu öffnen und wollte auch drin rumwühlen,. Ich habe mich geweigert, aber die Kassiererin beharrte drauf und zeigte mit ihrem Finger auf dem Schild (selbst ausgedruckt) wo drauf Stand: “Sehr geehrte Kunden, Wir weisen Sie höflichst darauf hin, dass das Kassenpersonal berechtigt ist, die mitgebrachten Taschen (aller Art) zu durchsuchen. Wir weisen Ihnen Höflichst im diesem Fall darauf hin, dass auf verlangen, die Taschen zu öffnen und dem Kassenpersonal vorzuzeigen. Die Marktleitung”. Dies habe ich nicht gelten gelassen, weil ich weiß, das solche Hinweise an den Eingängen, Säulen oder über den Kassenbereiche hängen, weder eine verbindliche Hausordnung noch eine Gestaltung des Hausrechts darstellt.
Darauf hin kam der Filialleiter und fordert von mir das selbe, auch ihn habe ich die Rechtslage erläutert.

Der Filialleiter rechtfertigte dies und meine somit das es schon eine Fall gegeben hat, wo sich ein Kunde sich geweigert hat die Taschen durchsuchen zu lassen und das darauf hin die Polizei gerufen werden musste. Es konnte danach keinen Diebstahl festgestellt werden und die mussten die Kosten für den Polizeieinsatz aufkommen, darauf hin sagte ich das dies nicht mein Problem ist und bekam aber Hausverbot, welches aber schnell nach meiner Beschwerde an die Konzernzentrale aufgehoben wurde. Also wenn ein Kunde sich weigert sich in die Taschen schauen zu lassen, kann deswegen nicht ein Hausverbot verhängt werden.


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